IT-Sicherheitsvorfall melden
Ein Klick auf den falschen Link, ein Erpresserhinweis auf dem Bildschirm, ein verschwundenes Dienstgerät: IT-Sicherheitsvorfälle kündigen sich nicht an. Entscheidend ist dann nicht, dass etwas passiert ist, sondern wie schnell es gemeldet wird. Diese Seite fasst zusammen, was zu tun ist. Sie folgt den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ruhe bewahren und melden, lieber einmal mehr als einmal zu wenig! Niemandem wird ein Vorwurf gemacht, weil er einen Verdacht meldet, der sich als harmlos herausstellt. Problematisch ist nur der Vorfall, von dem wir zu spät erfahren.
Was ist ein IT-Sicherheitsvorfall?
Melden Sie sich immer dann, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, zum Beispiel:
- Auf dem Bildschirm erscheint eine Erpresser- oder Lösegeldforderung, oder Dateien lassen sich plötzlich nicht mehr öffnen (Ransomware).
- Sie haben Ihr Passwort auf einer verdächtigen Seite eingegeben oder einen zweifelhaften Anhang geöffnet (siehe Verdächtige E-Mails).
- Ihr Gerät verhält sich ungewöhnlich: unbekannte Programme, Fenster, die sich von selbst öffnen, das System ist plötzlich extrem langsam.
- Ein Dienstgerät ist verloren gegangen oder wurde gestohlen (Surface, iPad).
- Sie stellen fest, dass jemand Fremdes Zugriff auf ein Konto oder ein System hatte, oder Sie finden z. B. einen fremden USB-Stick.
So melden Sie den Vorfall
Bei einem akuten Vorfall zählt jede Minute, rufen Sie an:
IT-Notfallrufnummer (24/7): 040 812000
Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. Ist der Vorfall nicht akut, zum Beispiel eine verdächtige E-Mail, die Sie nicht geöffnet haben,, reicht ein Ticket.
Diese Angaben brauchen wir
Halten Sie für die Meldung die folgenden Punkte bereit (die „W-Fragen“ des BSI):
- Wer meldet?
- Welches IT-System ist betroffen? (z. B. Surface, iPad, PC im Sekretariat)
- Wie haben Sie mit dem System gearbeitet, und was haben Sie beobachtet?
- Wann ist das Ereignis eingetreten?
- Wo befindet sich das betroffene System? (Schule, Gebäude, Raum, Arbeitsplatz)
Bis Hilfe kommt: drei Verhaltensregeln
Das BSI empfiehlt für die Zeit zwischen Meldung und Rückmeldung der IT drei einfache Regeln:
- Weitere Arbeit am betroffenen System einstellen. Nicht weiterklicken, nichts mehr eingeben, das Gerät einfach stehen lassen.
- Beobachtungen dokumentieren. Notieren Sie (oder fotografieren Sie mit dem Handy), was auf dem Bildschirm zu sehen war und was Sie zuletzt getan haben.
- Maßnahmen nur nach Anweisung einleiten. Schalten Sie das Gerät nicht eigenmächtig aus und versuchen Sie nicht, das Problem selbst zu beheben, dabei können wichtige Spuren verloren gehen.
IT-Notfallkarte zum Ausdrucken
Alle diese Informationen gibt es kompakt auf einer DIN-A4-Seite, der IT-Notfallkarte nach BSI-Vorlage:
Drucken Sie die Karte aus und hängen Sie sie gut sichtbar auf, zum Beispiel im Lehrerzimmer, im Sekretariat oder neben dem Telefon. Im Ernstfall muss niemand erst nach der richtigen Nummer suchen.
Die IT-Notfallkarte ist ein Angebot der Allianz für Cyber-Sicherheit des BSI. Dort finden sich auch weiterführende Dokumente wie der „Maßnahmenkatalog zum Notfallmanagement“ und die „TOP 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen“.